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   LSG Bayern, 17.09.2015 - L 19 R 193/10   

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https://dejure.org/2015,78745
LSG Bayern, 17.09.2015 - L 19 R 193/10 (https://dejure.org/2015,78745)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17.09.2015 - L 19 R 193/10 (https://dejure.org/2015,78745)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17. September 2015 - L 19 R 193/10 (https://dejure.org/2015,78745)
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  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 79/93

    Rentenversicherung - berufliche Rehabilitation - Gesamtplan - Ermessensfehler

    Auszug aus LSG Bayern, 17.09.2015 - L 19 R 193/10
    Im Übrigen werde nochmals darauf hingewiesen, dass die Beklagte einen der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 16.06.1994, Az 13 RJ 79/93) entsprechenden Bescheid über die Beendigung des Rehaverfahrens nie erlassen habe.

    Wenn aber (noch) kein Teilhabeplan (in Zusammenwirken mit dem Versicherten) erstellt ist, die bewilligte Maßnahme wegen einer fehlenden Rehafähigkeit des Versicherten abgebrochen werden muss und auch nicht nur eine Unterbrechung der Teilnahme an der Maßnahme wegen Krankheit vorliegt, muss ein neuer Antrag an den potentiellen Rehaträger gestellt werden, der dann im Antragszeitpunkt die notwendigen persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erneut zu prüfen hat (so auch BSG, Urteil vom 16.06.1994, Az. B 13 RJ 79/93, Rdnr 47, veröffentlicht bei juris).

    Wurde gegenüber dem Versicherten ein entsprechender Vertrauenstatbestand geschaffen, dass und welche Leistungen von einem Rehaträger geplant sind, die auch aufeinander aufbauen (wie etwa medizinische Rehabilitation und Wiedereingliederung in das Erwerbsleben, vgl. Urteil BSG vom 16.06.1994, a.a.O.), muss es bei der Zuständigkeit des Rehaträgers verbleiben, auch wenn zeitliche Unterbrechungen im Rehaverfahren eintreten.

  • BSG, 28.10.1982 - 8 RK 35/81

    Übergangsgeld des Rentenversicherungsträgers bei Abbruch einer berufsfördernden

    Auszug aus LSG Bayern, 17.09.2015 - L 19 R 193/10
    Die Unmöglichkeit, aus gesundheitlichen Gründen weiter an der Reha-Maßnahme teilzunehmen, könne - wie hier geschehen - zum Anlass genommen werden, die Reha-Maßnahme zu beenden, wenn die lange Zeit einer gesundheitsbedingten Unterbrechung es ausschließe, dass der Versicherte die vorgesehene Maßnahme erfolgreich beenden könne (unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 28.10.1982, Az. 8 RK 35/81).
  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R

    Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen

    Auszug aus LSG Bayern, 17.09.2015 - L 19 R 193/10
    Die Vorschrift des § 14 Abs. 4 SGB IX stellt nach Auffassung des Bundessozialgerichts (BSG) eine vorrangige und auch ausschließliche Anspruchsgrundlage für die Erstattungsansprüche des sog. zweitangegangenen Leistungsträgers dar, der über die Regelung des § 14 Abs. 1 SGB IX zu einer umfassenden Leistungsprüfung und -gewährung nach allen denkbaren sozialrechtlichen Regelungen verpflichtet ist (vgl. BSG Urteil vom 26.06.2007, Az. B 1 KR 34/06 R).
  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R

    Antrag auf medizinische Rehabilitationsmaßnahme - Kompetenzkonflikt zwischen

    Auszug aus LSG Bayern, 17.09.2015 - L 19 R 193/10
    Entgegen dem Wortlaut der Vorschrift wird ein unmittelbarer Anschluss der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an die medizinischen Rehaleistungen von der Rechtsprechung nicht gefordert, verlangt wird lediglich eine entsprechende zeitliche Nähe (BSG, Urteil vom 20.10.2009, Az B 5 R 44/08 R, Rdnr 39, veröffentlicht bei juris).
  • BSG, 07.09.2010 - B 5 R 104/08 R

    Rehabilitation - Ermittlung der Berechnungsgrundlage des Übergangsgeldes

    Auszug aus LSG Bayern, 17.09.2015 - L 19 R 193/10
    Ein nicht existenter Teilhabeplan kann aber allein durch Verweisung auf die allgemeinen gesetzlichen Regelungen des SGB VI und des SGB IX nicht existent gemacht werden (BSG, Urteil vom 07.09.2010, Az. B 5 R 104/08 R, veröffentlicht bei juris).
  • BSG, 23.04.1992 - 5 RJ 12/90

    Zu den Erfordernissen des Antrags und der Zustimmung des Rehabilitanden gemäß

    Auszug aus LSG Bayern, 17.09.2015 - L 19 R 193/10
    Vielmehr sei hierfür ein darauf bezogener Endigungstatbestand erforderlich (BSG, Urteil vom 23.04.1992, Az.: 13/5 RJ 12/90).
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